Mitglieder & Versicherte
Jeder Angehörige einer Feuerwehr (aktiv + passiv) kann Mitglied der Sterbekasse werden.
Unsere Stärken:
- niedrige und gleichbleibende Beiträge
- Überschussbeteiligung
- doppelte Sterbegeldauszahlung bei Unfalltod
- keine Gesundheitsprüfung
- Eintrittsalter bis zum vollendeten 65. Lebensjahr
- Beitagsfreiheit ab dem 85. Lebensjahr
Es spielt keine Rolle, ob er/sie einer
- Freiwilligen Feuerwehr
- Berufsfeuerwehr
- Werkfeuerwehr
- Betriebsfeuerwehr
- Jugendfeuerwehr
- Kinderfeuerwehr
angehört.
Es können sich auch Ehegatten, Lebensgefährten und Kinder versichern lassen.
Feuerwehren können Sammel-Anmeldungen abgeben und gemeinsam mit uns abrechnen.
Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und abschicken.